Immer mehr Unternehmen wagen sich inzwischen vor und registrieren sich einen eigenen Twitteraccount. Ähnlich wie Anfang 2000 mit der eigenen Internseite / Domain begibt man sich auf ein völlig neues Terrain inhaltlich wie rechtlich. Zu den rechtlichen Aspekten bzgl. twitternder Unternehmen hat sich Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher ein paar Gedanken gemacht und stellt diese inklusiver einer gelungenen Checkliste für twitternde Unternehmen zur Verfügung. (HÄRTING-PAPER: Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter [PDF])
Checkliste für Twitter:
– Verwenden Sie keine fremden Marken oder Namen im Twitter-Account.
– Holen Sie (Online-)Nutzungsrechte ein, wenn Sie geschützte Backgrounds oder Profilbilder nutzen.
– Binden Sie Web-Impressum ein.
– Bezahlen Sie nicht andere für Werbung auf Twitter, wenn dies nicht kenntlich gemacht wird.
– Versenden Sie keine werbenden Direkt-Nachrichten ohne Einwilligung.
– Twittern Sie nichts, was Ihnen für Ihre Unternehmenswebsite rechtlich zu unsicher wäre.
– Machen Sie Ihren twitternden Mitarbeitern Vorgaben für die Twitter-Nutzung
Was mich noch interessieren würde rein rechtlich, wie es um die Handelbarkeit von Accounts steht und was man dabei beachten müsste, wenn man sich z.B. einen generischen Namen hinzukaufen möchte wie twitter.com/tagesgeld usw. Der Vergleich zu Domains würde vermutlich nicht ganz ausreichen, da man ja auch eine Art Postfach kauft, über das Nachrichten verteilt können.
Viele Unternehmen haben Twitter als Marketing-Instrument noch längst nicht verstanden und unterschätzen die mögliche Viralität dieses neuen und sehr schnellen Mediums. Dell macht mittlerweile 6-stelligen Umsatz über deren Twitter-Account. Wer erfolgreich Social Media betreiben will, kommt um Twitter nicht herum. Allerdings muss man sich wie beschrieben um die rechtlichen Aspsekte kümmern, damit man problemlos per Microblogging mit seinen Kunden kommunizieren kann.
Sehr netter Artikel – dem stimme ich absolut zu – man sollte sich bei Nachrichten bei Twitter (und auch generell im Netz oder auf seinem Blog) darüber Gedanken machen ob alles rechtlich abgesichert ist. Im Zweifel einfach keine Bilder kopieren und keine Markennamen nutzen und dann halt keine Nachricht schreiben…
Gute Hinweise, die man unbedingt beachten sollte. Gerade beim „lockeren“ Twittern denken viele – insbesondere Unternehmen natürlich – nicht daran dass hier die gleichen Maßstäbe anzusetzen sind wie bei der sonstigen Internetkommunikation. Und eine Abmahnung hat man sonst schnell.
Gerade was die Hintergründe in Twitter angeht, sehe ich die wildesten Geschichten. Hier wird kopiert, retuschiert und abgewandelt, wie in den ersten Tagen des Internets 🙂 Was die Markennennungs-Geschichte angeht, würde ich das pauschal nicht ausschließen. Man sollte sich bloß seiner Situation klar sein. Den härtesten Konkurrenzen zu verreissen, empfiehlt sicht nicht, das stimmt. Aber wenn es um unkritische Sachen geht, wüsste ich nicht, warum man hier mit einer Markennennung etwas riskieren sollte, bspw. „10 Kästen Coca Cola fürs Team gekauft wegen 30°C“ wird wohl nicht abmahngefährdet sein.