Mehr und mehr Blogs entstehen und mit der Zeit stellt sich sicherlich der ein oder andere Blogger die Frage, ob er sein erfolgreiches Hobby nicht doch lieber in eine Rechtsform bzw. eigene Firma einbringen möchte, um eventuell bestimmte Vorteile nutzen zu können. (Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung bzw. Erfahrungen.)
Personengesellschaften
Welche Möglichkeiten hat man nun also als Blogger in Deutschland, um für seinen Blog eine eigene Firma zu gründen? Der Klassiker ist dabei ein Einzelunternehmen, was die einfachste Form der Personengesellschaft darstellt. Betreibt man den Blog mit mehreren Personen könnte man auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen, die ähnlich funktioniert. Beide Rechtsformen haben den Vorteil, dass ich sie sehr einfach halten und führen kann. Ich kann eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung machen zur Gewinnermittlung und unter bestimmten Umsatzgrößen mich von der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer befreien lassen (§19 UstG: Die Kleinunternehmerregelung). Dies bedeutet, ich spare mir die Umsatzsteuervoranmeldung und monatliche oder quartalsweise Abführung selbiger Steuer. Ein Nachteil bei diesen Rechtsformen zum Bloggen ist sicherlich die private Haftung. Werde ich z.B. verklagt und muss eventuell mehr zahlen, als die eigene Firma besitzt, wird auf das private Vermögen des Unternehmers zurückgegriffen.
Kapitalgesellschaften
Will man das Ganze ein wenig größer und professioneller aufziehen, sollte man sich einmal die GmbH in seinen zwei Formen ansehen. Hier besteht inzwischen die Möglichkeit einer Mini-GmbH, die sogenannte GmbH-Ug oder aber die ganz normale GmbH zu gründen. Beides sind Kapitalgesellschaften, wie auch die AG oder die Limited, auf die ich jetzt aber nicht besonders eingehen möchte, da die AG ein bisschen zu groß und teuer sein wird zum Blogunternehmen gründen und die Limited mit der GmbH UG eine entsprechende deutsche, sehr ähnliche Möglichkeit zur Gründung besitzt.
Für die GmbH UG benötigt man zur Gründung an sich nur 1 Euro Haftungskapital, hat aber die Besonderheit, dass jedes Jahr 25% der Gewinne angespart werden müssen, bis man 25.000 Euro zusammen hat. Diese 25.000 Euro entsprechen auch dem Einlagekapital bei einer klassischen GmbH. Beide Unternehmensformen haben natürlich den Vorteil der beschränkten Haftung (was nicht bedeutet, dass man alles machen kann und sollte), dafür aber auch mehr Aufwand z.B. hinsichtlich doppelter Buchführung, Jahresabschlüsse anfertigen, Handelsregisterveröffentlichungen und einiges mehr, was die Bürokratieaufwand um einiges erhöht.
Fazit
Will ich für meinen Blog ein Unternehmen gründen, muss ich mir vor allem überlegen, wohin ich genau möchte. Soll es einfach nur mein Hobby bleiben, womit ich im Monat 100 Euro verdiene und keine großen Verpflichtungen eingehe, mag vermutlich eine Personengesellschaft die bessere Wahl sein. Ich kann die Strukturen einfach halten und brauche nur Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellen. Wie groß das Haftungsrisiko ist, muss jeder selbst abschätzen, wenn er sich an alle Rechte wie Urheberrecht usw. hält.
Zeichnet sich generell ein Trend ab, dass die Einnahmen mit der Zeit zu einem soliden Einkommen anwachsen könnten oder sich die Komplexität z.B. durch Angestellte, viel Gesellschafter etc. erhöht, würde ich eher in Richtung GmbH UG schauen oder eine normale GmbH für den eigenen Blog gründen. Dies bedeutet zwar mehr administrativen Aufwand, aber auch durchaus mehr Gestaltungspielräume und Felxibilität.
Alles in allem sollte man jedoch vor der Gründung auf jeden Fall einmal mit einem Steuerberater und einem Anwalt für Gesellschaftsrecht besprechen, was in der eigenen Situation das Beste wäre für sich und seinen eigenen Blog. Wer sich gern vorab mehr mit den Rechtsformen beschäftigen und vergleichen möchte, schaut am Besten mal bei Förderland.de vorbei.
Sehr interessant. Ich habe mich entschlossen, es mit der Personengesellschaft zu machen. Die Vorteile sind für mich da eindeutig, vor allem der wesentlich geringere Aufwand für die Buchführung hat mich überzeugt.
Ich kenne allerdings eine Menge Blogger, die sich mit diesem Thema, trotz teilweise schon ansehnlicher Einnahmen, noch nicht beschäftigt haben.
Meiner Meinung nach ist es aber für jeden Blogger wichtig, sich spätestens dann, wenn die Einnahmen regelmäßig 3-stellig sind, hier vor allem gegenüber dem Finanzamt, abzusichern und ein richtiges Gewerbe anzumelden. Die sind ja heute auch nicht mehr auf den Kopf gefallen und wenn erst einmal der Steuerfahnder vor der Tür steht, ist es zu spät.
Wichtig ist ein richtiges Gewerbe und eine eigene Steuernummer auf, wenn man mit anderen Firmen zusammenarbeitet, die dann meistens auch „richtige“ Rechnungen für die bezahlten Leistungen haben wollen und die wollen Rechnungen mit ausgewiesener MWSt und Steuernummer.
Jürgen Schnick
Im ersten Schritt der „Existenzgründung“ erscheint es mir sehr sinnvoll die Personengesellschaft zu bevorzugen. Diese Form der „Selbständigkeit“ bringt genau die Vorteile mit sich, die ein Blogger mit max. 3-stelligen Einnahmen/Monat nicht überfordern bzw. zu viel Bürokratie bedeuten.
Eine Personengesellschaft mit EÜR ist die beste Form für den Anfang. Dies kann man auch nebenbei betreiben und die Folgekosten (Bilanz) sind auch nicht so hoch. Wenn man allerdings in einem risikobehafteten Geschäftsfeld unterwegs ist, kann eine Mini GmbH interessant sein.